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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07   

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https://dejure.org/2007,8709
OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07 (https://dejure.org/2007,8709)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.05.2007 - 1 Ws 92/07 (https://dejure.org/2007,8709)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - 1 Ws 92/07 (https://dejure.org/2007,8709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Haftbefehls gegen einen dauernd im Ausland lebenden Angeklagten; Möglichkeit der Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens; Erlass eines Haftbefehls bei Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung; Ausübung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StPO § 216 Abs. 1; ; StPO § 230 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 216 Abs. 1; StPO § 230 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2009, 348
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 21.01.1998 - 1 Ws 189/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07
    Das OLG Köln (Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 2 Ws 488/05 - NStZ-RR 2006, 22ff) hat, dem OLG Frankfurt (Beschluss vom 21. Januar 1998 - 1 Ws 189/97 - NStZ-RR 1999, 18ff) folgend, die Frage der Zulässigkeit eines Haftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO gegen einen dauernd im Ausland lebenden Angeklagten wie folgt beantwortet:.

    Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO (OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18 m. w. N.; OLG Oldenburg StV 2005, 432).

    Die Ausübung hoheitlicher Gewalt liegt aber bereits in der Androhung von Zwangsmitteln (OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19) und nicht erst in deren Festsetzung oder Vollzug.

  • OLG Oldenburg, 21.02.2005 - 1 Ws 73/05

    Wirksamkeitserfordernisse der Zustellung eines Haftbefehls im Ausland durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07
    Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO (OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18 m. w. N.; OLG Oldenburg StV 2005, 432).

    Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.

  • OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05

    Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07
    Das OLG Köln (Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 2 Ws 488/05 - NStZ-RR 2006, 22ff) hat, dem OLG Frankfurt (Beschluss vom 21. Januar 1998 - 1 Ws 189/97 - NStZ-RR 1999, 18ff) folgend, die Frage der Zulässigkeit eines Haftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO gegen einen dauernd im Ausland lebenden Angeklagten wie folgt beantwortet:.
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04

    Haftgrund der Fluchtgefahr: Verneinung bei Bereitschaft des im Ausland

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07
    Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.
  • OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03

    Kapitalanlagebetrug bei Versprechen einer unrealisierbaren Rendite und Irrtum des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07
    Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.
  • OLG Stuttgart, 11.03.1998 - 1 Ws 28/98

    Haftgrund der Fluchtgefahr im Fall der Rückkehr eines Ausländers an seinen den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07
    Der angeführte Kommentar bezieht sich ausschließlich auf eine Anmerkung des Prof. Dr. Lagodny zu einer Entscheidung des OLG Stuttgart vom 11. März 1998 (StV 1999, 33ff), die sich zu der Frage der Berücksichtigung der Vorschriften der RIVASt nicht verhält und von der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang nicht getragen wird.
  • OLG Karlsruhe, 15.10.1998 - 2 Ws 222/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07
    Soweit in Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 325, 326; 2005, 33, 35; OLG Oldenburg StV 2005, 432) und Schrifttum (Lagodny, StV 1999, 36; Hilger, StV 2005, 36, 38) teilweise der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO befürwortet bzw. zumindest für möglich gehalten wird, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Ladung gemäß § 216 StPO im Ausland erfolgen soll.
  • LG Münster, 04.08.2004 - 7 Qs 86/04
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07
    Dieser Rechtsansicht, der im Weiteren auch das Landgericht Münster gefolgt ist (LG Münster, Beschluss vom 04. August 2004 - 7 Qs 86/04 - NStZ-RR 2005, 382), ist zuzustimmen.
  • OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 1 Ws 133/11

    Strafverfahren: Folge des Nichterscheinens in der Hauptverhandlung nach einem

    Nach Nr. 116 Abs. 1 RiVASt dürfen beschuldigten Personen bei Zustellungen von Ladungen im Ausland Zwangsmaßnahmen nur angedroht werden, wenn in dem zuzustellenden Schriftstück darauf hingewiesen wird, dass diese im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates nicht vollstreckt werden können (vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. Mai 2007 - 1 Ws 92/07 -).
  • OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08

    Strafverfahren: Androhung von Zwangsmaßnahmen in einer Ladung eines im Ausland

    Soweit einige Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 1999, 18ff [Beschluss vom 21. Januar 1998 - 1 Ws 189/97 - ]; ihm folgend OLG Köln NStZ-RR 2006, 22ff [Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 2 Ws 488/05 - ] und OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2007 - 1 Ws 92/07 -, zitiert nach juris; a.A. offenbar OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.02.2005 - 1 Ws 73/05 -, zitiert nach juris ) die Auffassung vertreten, die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten dürfe nicht die in § 216 Abs. 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens enthalten und eine gleichwohl ausgesprochene Warnung mache die Ladung unwirksam mit der Folge, dass bei unentschuldigtem Ausbleiben in der Hauptverhandlung kein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO ergehen dürfe, teilt der Senat diese Auffassung nicht.
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09

    Erlass eines Sicherungshaftbefehls gegen ein dauernd im Ausland lebenden

    Zwar wird die Auffassung vertreten, die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten dürfe nicht die in § 216 Abs. 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens enthalten und eine gleichwohl ausgesprochene Warnung führe zu einer nicht ordnungsgemäßen Ladung mit der Folge, dass bei unentschuldigtem Ausbleiben in der Hauptverhandlung kein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO ergehen dürfe (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2006, 22 f und Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21.05.2007 - 1 Ws 92/07 -, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2016 - 3 Ws 634/16

    Zulässiger Inhalt der Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten

    Nach wohl überwiegender Meinung darf die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten die in § 216 Abs. 1 Satz 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens nämlich nicht enthalten, da dies die Androhung der Ausübung hoheitlicher Gewalt auf dem Gebiet eines fremden Staates darstellt, die entsprechend dem Territorialitätsprinzip unzulässig ist (KG StraFo 2013, 425; OLG Brandenburg StV 2009, 348 ; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22 ; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18 ; KK-Gmel, StPO , 7. Aufl. 2013, Rdn, 5 zu § 216 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 07.04.2014 - 1 Ws 38/14

    Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls bei Nichterscheinen im

    Eine derartige Warnung geht ins Leere, da die Ausübung hoheitlicher Gewalt auf dem Gebiet eines fremden Staats unzulässig ist und bereits die Androhung der Ausübung von Zwangsmitteln auf fremdem Staatsgebiet einen Eingriff in dessen Souveränität darstellt und dem Territorialsprinzip zuwider läuft (vgl. Senat mit Beschluss vom 21. Mai 2007 - 1 Ws 92/07 - zur früheren Fassung von Nr. 116 Abs. 1 RiVASt; KG Berlin, B. v. 15. April 2013, (1) 3 StE 6/11 - 1 (3/11), zitiert nach juris; Saarländisches OLG, B. v. 13. November 2009, 1 Ws 207/09, zitiert nach juris; OLG Rostock, B. v. 29. Februar 2008, 1 Ws 60/08, zitiert nach juris; Meyer-Goßner, 56. A. 2013, § 216 Rn 4; Gmel in KK-StPO, 7. A. 2013, § 216 Rn 5).
  • KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10

    Haftbefehl: Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden

    Lebt der Angeklagte dauerhaft im Ausland, wird diese Warnung in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise als nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts unzulässig [vgl. OLG Brandenburg StRR 2007, 276; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19], teilweise aber auch als zulässig angesehen, sofern sie den für den Zustellungsempfänger eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt [vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2010 2 Qs 22/10 - bei juris; OLG Rostock StRR 2008, 310].
  • LG Freiburg, 20.11.2013 - 2 Qs 145/13

    Androhung von Zwangsmitteln in der Ladung gegenüber einem im Ausland lebenden

    In Rechtsprechung und Literatur wurde teilweise die Auffassung vertreten, (bereits) die Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens gegenüber einem dauernd im Ausland lebenden Angeklagten verstoße als Ausübung hoheitlicher Gewalt auf dem Gebiet eines fremden Staates gegen die gemäß Art. 25 GG zu beachtenden allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts und sei daher unzulässig (z.B. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 18; OLG Köln, NStZ-RR 2006, 22; OLG Brandenburg, B. v. 21.05.2007 - 1 Ws 92/07, juris; KK-Gmel, StPO, 6. Aufl., Rdn. 5 zu § 216; LR-Jäger, StPO, 26. Aufl., Rdn. 7 zu § 216).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ss 258/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12776
OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ss 258/08 (https://dejure.org/2008,12776)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2008 - 3 Ss 258/08 (https://dejure.org/2008,12776)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 3 Ss 258/08 (https://dejure.org/2008,12776)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils wegen Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens; Sachverständigengutachten zum Beweis der Nichtvereinbarkeit eines von einem Zeugen geschilderten Handlungsablaufs mit den geschilderten Verletzungen

  • Judicialis
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StPO § 243 Abs. 1; StPO § 243 Abs. 2
    Begriff des Beweisantrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 14 Ns 58/07
  • OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ss 258/08

Papierfundstellen

  • StV 2009, 348
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ss 258/08
    Darüber hinaus wird sich die Strafkammer dann mit der Frage befassen müssen, ob ggf. unter dem Gesichtspunkt einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung eine Kompensation dadurch vorzunehmen ist, dass in der Urteilsformel auszusprechen ist, dass ein bestimmter Teil der in einer erneuten Hauptverhandlung möglicherweise verhängten Strafe als vollstreckt gilt (vgl. BGH NJW 2008, 860).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 14.11.2007 - 1 Ws 288/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32630
OLG Dresden, 14.11.2007 - 1 Ws 288/07 (https://dejure.org/2007,32630)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.11.2007 - 1 Ws 288/07 (https://dejure.org/2007,32630)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. November 2007 - 1 Ws 288/07 (https://dejure.org/2007,32630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ladung eines der deutschen Schriftsprache nicht mächtigen Ausländers zur Hauptverhandlung; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Haftbefehls wegen unentschuldigten Fernbleibens von der Hauptverhandlung; Erforderlichkeit einer Übersetzung der Warnung hinsichtlich ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2009, 348
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 10.08.2021 - Ws 684/21

    Voraussetzungen für einen Sitzungshaftbefehl gegen einen der deutschen Sprache

    Bei einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten ist es aber für den Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO erforderlich, bei der Ladung zur Hauptverhandlung jedenfalls die Warnung über die drohenden Maßnahmen im Falle des unentschuldigten Ausbleibens in eine ihm verständliche Sprache zu übersetzen (OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; OLG Bremen, Beschluss vom 28.4.2005, Ws 15/05, beck-online; OLG Dresden Beschluss vom 14.11.2007, 1 Ws 288/07, beck-online; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. § 230, Rn 21a, § 216 Rdn. 4; Gmel in KK-StPO, 8. Auflage, § 216 Rn 5, 230 Rn 10).
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09

    Erlass eines Sicherungshaftbefehls gegen ein dauernd im Ausland lebenden

    Insbesondere fordert dies auch Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK, der als unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht den Anspruch des Angeklagten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren dahingehend konkretisiert, dass alle ihm gegenüber vorgenommenen maßgeblichen schriftlichen und mündlichen Verfahrensakte in einer ihm verständlichen Sprache bekannt zu geben sind (vgl. BGH NJW 2001, 309; OLG Bremen, Beschluss vom 28. April 2005 - Ws 15/05, zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2007 - 1 Ws 288/07, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 09.12.2014 - 1 RVs 167/14

    Unwirksamkeit eines ohne Vertretungsvollmacht durch den Verteidiger eingereichten

    Ob auch - wie das Landgericht Heilbronn meint - die Oberlandesgerichte Bremen und Dresden (NStZ 2005, 527 und StV 2009, 348) für diese Position in Anspruch genommen werden können, erscheint zweifelhaft.
  • OLG Köln, 16.09.2013 - 2 Ws 502/13

    Unzulässigkeit eines Haftbefehls nach unentschuldigtem Ausbleiben im

    Insbesondere fordert dies auch Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK, der als unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht den Anspruch des Angeklagten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren dahingehend konkretisiert, dass alle ihm gegenüber vorgenommenen maßgeblichen schriftlichen und mündlichen Verfahrensakte in einer ihm verständlichen Sprache bekannt zu geben sind (vgl. BGH NJW 2001, 309; OLG Bremen, Beschluss vom 28. April 2005 - Ws 15/05, zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2007 - 1 Ws 288/07, zitiert nach juris).
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